Bestattungskosten in Norderstedt, Hamburg, Langenhorn & Umgebung
Beerdigung planen und Bestattungskosten kennen
Trauerfeier und Bestattung sind wie andere Feierlichkeiten auch abhängig von Ihren Wünschen. Bei der Bestattung betrifft das beispielsweise Ihre Auswahl von Sarg oder Urne, Dekoration, Trauerfloristik, Trauermusik, Trauerredner und Bestattungsart. Dazu kommen noch die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung, die Kapelle oder Feierhalle, den Friedhof, gegebenenfalls für das Krematorium, für Behörden und anderes mehr.
Als seriöses Bestattungsunternehmen können wir Ihnen deshalb an dieser Stelle keinen Pauschalpreis für Trauerfeier und Beisetzung nennen. Dennoch geben wir Ihnen mit unserem Bestattungsplaner eine Orientierung zu den Beerdigungskosten in Norderstedt, Hamburg, Langenhorn und Umgebung – nach Ihrer Auswahl erhalten Sie eine Preisschätzung und können ein persönliches Angebot anfordern. Oder wenden Sie sich direkt an Ihr Bestattungsinstitut Wulff & Sohn: Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag – so können Sie sicher gehen, dass wir in Ihrem finanziellen Rahmen bleiben.
Wie setzen sich die Beerdigungskosten zusammen?
- Bestattungskosten Wulff & Sohn
Kosten für Beratung, Begleitung, Erledigung der Formalitäten, Überführung und Versorgung des Verstorbenen, Trauerfeierorganisation, Trauerrede, Trauermusik, Traueranzeige, Sarg, Urne, Abschiedsraum und Hauskapelle - Kommunale und kirchliche Gebühren
Kosten für Todesbescheinigung und Sterbeurkunde, Friedhofsgebühren für die Beisetzung (Erdbestattung, Feuerbestattung, anonyme Bestattung) - Auslagen für weitere Dienstleister
Kosten für Trauerfloristik, Trauercafé, Grabstein vom Steinmetz und evtl. Grabpflege und ggf. alternative Bestattungsarten wie Seebestattung oder Waldbestattung oder die Beisetzung im Kolumbarium.
Alle Kosten im Blick mit dem Wulff & Sohn Bestattungsplaner
Wählen Sie einfach in unserem Wulff & Sohn Bestattungsplaner Ihre Wünsche rund um Trauerfeier und Beerdigung aus und sehen Sie dazu unsere verschiedenen Leistungspakete. Dazu erhalten Sie eine erste Preisschätzung für Ihre Auswahl und können ein persönliches Angebot anfordern.
Rund um das Thema Bestattungskosten
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Wer der Rangfolge nach in der Familie bestattungspflichtig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Regel sind es jedoch die Ehegatten und darauf folgend die Kinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt, bei der jedoch auch eine kleine Trauerfeier mit übernommen wird.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungsinstitut Wulff & Sohn Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.