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Was kostet eine Beerdigung?

Formulare Bestattungsinstitut Wulff & Sohn
Kosten

Bestattungs­kosten in Norderstedt, Hamburg, Langenhorn & Umgebung

Beerdigung planen und Bestattungskosten kennen
Trauerfeier und Bestattung sind wie andere Feierlichkeiten auch abhängig von Ihren Wünschen. Bei der Bestattung betrifft das beispielsweise Ihre Auswahl von Sarg oder Urne, Dekoration, Trauerfloristik, Trauermusik, Trauerredner und Bestattungsart. Dazu kommen noch die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung, die Kapelle oder Feierhalle, den Friedhof, gegebenenfalls für das Krematorium, für Behörden und anderes mehr.

Als seriöses Bestattungsunternehmen können wir Ihnen deshalb an dieser Stelle keinen Pauschalpreis für Trauerfeier und Beisetzung nennen. Dennoch geben wir Ihnen mit unserem Bestattungsplaner eine Orientierung zu den Beerdigungskosten in Norderstedt, Hamburg, Langenhorn und Umgebung – nach Ihrer Auswahl erhalten Sie eine Preisschätzung und können ein persönliches Angebot anfordern. Oder wenden Sie sich direkt an Ihr Bestattungsinstitut Wulff & Sohn: Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag – so können Sie sicher gehen, dass wir in Ihrem finanziellen Rahmen bleiben.

Wie setzen sich die Beerdigungs­kosten zusammen?

  • Bestattungskosten Wulff & Sohn
    Kosten für Beratung, Begleitung, Erledigung der Formalitäten, Überführung und Versorgung des Verstorbenen, Trauerfeierorganisation, Trauerrede, Trauermusik, Traueranzeige, Sarg, Urne, Abschiedsraum und Hauskapelle
  • Kommunale und kirchliche Gebühren
    Kosten für Todesbescheinigung und Sterbeurkunde, Friedhofsgebühren für die Beisetzung (Erdbestattung, Feuerbestattung, anonyme Bestattung)
  • Auslagen für weitere Dienstleister
    Kosten für Trauerfloristik, Trauercafé, Grabstein vom Steinmetz und evtl. Grabpflege und ggf. alternative Bestattungsarten wie Seebestattung oder Waldbestattung oder die Beisetzung im Kolumbarium.
Beratung im Bestattungsinstitut Wulff & Sohn
Historisches Foto Familie Wulff
Bestattungsplaner

Alle Kosten im Blick mit dem Wulff & Sohn Bestattungs­planer

Wählen Sie einfach in unserem Wulff & Sohn Bestattungsplaner Ihre Wünsche rund um Trauerfeier und Beerdigung aus und sehen Sie dazu unsere verschiedenen Leistungspakete. Dazu erhalten Sie eine erste Preisschätzung für Ihre Auswahl und können ein persönliches Angebot anfordern.

Vorsorgeordner Bestattungsinstitut Wulff & Sohn Norderstedt

Bestattungs­vorsorge mit Wulff & Sohn

Bei einem Todesfall stehen Ihre Hinterbliebenen plötzlich vor vielen Entscheidungen und vor den nicht unerheblichen Bestattungskosten. Schützen Sie Ihre Familie emotional und finanziell mit einer Bestattungsvorsorge beim Bestattungsinstitut Wulff & Sohn.

Fragen & Antworten

Rund um das Thema Bestattungs­kosten

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Wer der Rangfolge nach in der Familie bestattungspflichtig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Regel sind es jedoch die Ehegatten und darauf folgend die Kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt, bei der jedoch auch eine kleine Trauerfeier mit übernommen wird.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bestattungsinstitut Wulff & Sohn Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.